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agentur für visuelle kommunikation gmbh
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avik | AGB
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der avik gmbh

 

01 | Geltung
02 | Vertragsabschluss
03 | Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
04 | Lieferungen an die avik gmbh
05 | Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
06 | Termine
07 | Rücktritt
08 | Kosten
09 | Zahlung
10 | Präsentationen und Entwicklung
11 | Eigentumsrecht und Urheberschutz
12 | Kennzeichnung
13 | Gewährleistung und Schadenersatz
14 | Haftung
15 | Weitere Vereinbarungen
16 | Allgemeines
17 | Zustimmungserklärung für Informations- und Marketingzwecke
18 | Salvatorische Klausel

 


 

01 | Geltung

 

Die agentur für visuelle Kommunikation gmbh – im Folgenden avik gmbh genannt – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Die avik gmbh ist berechtigt, die AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der avik gmbh. Widerspricht der Geschäftspartner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet bzw. nach sonstiger Übermittlung an den Geschäftspartner, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die avik gmbh berechtigt, den Vertrag zu jenem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden AGBs in Kraft treten sollen.

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schrifterfordernis. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der avik gmbh ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 


 

02 | Vertragsabschluss

 

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der avik gmbh bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der avik gmbh sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der avik gmbh gebunden.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages durch die avik gmbh zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die avik gmbh zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der avik gmbh schriftlich unverbindlich veranschlagten Kosten um mehr als 20% übersteigen, ist die avik gmbh verpflichtet, den Kunden auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt vom Kunden als genehmigt, wenn dieser nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen in Auftrag gibt.

 


 

03 | Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

Alle Leistungen der avik gmbh (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Geschäftspartner zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird die avik gmbh unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Einbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der avik gmbh wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die avik gmbh haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Die avik gmbh veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Wird die avik gmbh wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die avik gmbh völlig schad- und klaglos, er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 


 

04 | Lieferungen an die avik gmbh

 

Über- oder Unterlieferungen werden von der avik gmbh nicht akzeptiert und nur die beauftragte und gelieferte Menge bezahlt. Im Falle der Unterlieferung werden eventuelle Schadenersatzansprüche, welche an die avik gmbh herangetragen werden, auf den Lieferanten überwälzt.

Im Falle des Lieferverzuges ist die avik gmbh berechtigt, entweder den Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens oder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% der Auftragssumme zu verlangen.

Ein etwaiges richterliches Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen. Sämtliche Aufträge hat der Lieferant frei Haus durchzuführen. Sohin übernimmt der Lieferant sämtliche Risiken des Transportes bzw. der Übermittlung der Dienstleistung.

 


 

05 | Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

 

Die avik gmbh ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Drittanbieter“).

Die Beauftragung von Drittanbietern erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

Die avik gmbh wird Kooperationspartner und Drittanbieter sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche Qualifikation verfügen.

 


 

06 | Termine

 

Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die avik gmbh bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zu Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der avik gmbh eine angemessene, mindestens vierzehn Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die avik gmbh.

Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der avik gmbh.

Unabwendbare bzw. unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern oder Lieferanten der avik gmbh – entbinden die avik gmbh jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seiner Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

 


 

07 | Rücktritt

 

Die avik gmbh ist insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn:

· die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
· berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der avik gmbh weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der avik gmbh eine taugliche Sicherheit leistet

 


 

08 | Kosten

 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht ein Anspruch der avik gmbh für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die avik gmbh ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Anzahlungen zu verlangen.

Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die avik gmbh einen Betrag welcher in einem vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Angebot festgelegt wurde. Aufträge denen mündliche Abreden zu Grunde liegen, werden von der avik gmbh nach Aufwand abgerechnet. Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen geltenden MwSt, derzeit 19%. Alle der avik gmbh erwachsenen Barauslagen (z.B. Botendienste, Versandkosten, Reiseaufwendungen) sind vom Kunden zu ersetzen.

Angebote und Kostenvoranschläge der avik gmbh sind grundsätzlich nur für einen festen Zeitraum bindend. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der avik gmbh schriftlich veranschlagten um mehr als 20% überstiegen, wird die avik gmbh den Kunden eine Korrektur des Angebots unterbreiten. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten der avik gmbh, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden (z.B. aus juristischen Gründen), gebührt der avik gmbh eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der avik gmbh zurückzustellen.

Mit der Lieferung der vereinbarten Leistung erlischt die Verantwortung der avik gmbh für die Aufbewahrung der Daten. Sollte die avik gmbh diese Daten archivieren, übernimmt sie keinerlei Verantwortung für den Verlust der Daten oder daraus entstehende Folgeschäden.

Der Kunde ist verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und insbesondere keine rechtswidrigen, verletzenden, anstößigen oder sittenwidrigen Inhalte, Handlungen o.ä. anzubieten, zu verbreiten, abzugeben oder vorzunehmen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, ist die avik gmbh berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrages unter Wahrung des anteilmäßigen Honorars bzw. weiterer Schadenersatzansprüche abzulehnen bzw. etwaige Daten zu löschen.

Der Entgeltanspruch der avik gmbh beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen.

 


 

09 | Zahlung

 

Die Rechnungen der avik gmbh werden netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der avik gmbh. Darüber hinaus ist die avik gmbh berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen und vom Vertrag unter Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbunden Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die avik gmbh sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die avik gmbh berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der avik gmbh aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der avik gmbh schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgelegt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

 


 

10 | Präsentationen und Entwicklung

 

Die Einladung des Kunden, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der avik gmbh ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der avik gmbh für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

Erhält die avik gmbh nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen bzw. Rechte der avik gmbh, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der avik gmbh; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der avik gmbh zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der avik gmbh nicht zulässig.
Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwendungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der avik gmbh gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die avik gmbh berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
 


 

11 | Eigentumsrecht und Urheberschutz

 

Alle Leistungen der avik gmbh einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbels, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der avik gmbh und können von der avik gmbh jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der avik gmbh darf der Kunde die Leistungen der avik gmbh nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der avik gmbh setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der avik gmbh dafür in Rechnung gestellten Beträge voraus.

Änderungen von Leistungen der avik gmbh, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der avik gmbh und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen der avik gmbh, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung der avik gmbh erforderlich. Dafür steht der avik gmbh und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung, mindestens jedoch in der Höhe von 15% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts zu. Für die Nutzung von Leistungen der avik gmbh bzw. von Printprodukten, Werbemitteln und Webseiten, für die avik gmbh konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Fertigstellung oder Lieferung unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der avik gmbh notwendig. Sollte der Kunde die Leistungen der avik gmbh nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiter verwenden bzw. nutzen, so steht für den Fall, dass es dafür keine gesonderte Vereinbarung gibt, der avik gmbh eine Einmalzahlung zu.

 


 

12 | Kennzeichnung

 

Die avik gmbh ist berechtigt, auf allen Printprodukten, Werbemitteln, Webseiten und bei allen Werbemaßnahmen auf die avik gmbh und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Die avik gmbh ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 


 

13 | Gewährleistung und Schadenersatz

 

Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die avik gmbh schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die avik gmbh zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der avik gmbh alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die avik gmbh ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung oder Lieferung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die avik gmbh mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Die Beweislastumkehr zu Lasten der avik gmbh ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der avik gmbh beruhen.

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind in der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

 


 

14 | Haftung

 

Die avik gmbh wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der avik gmbh für die Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die avik gmbh ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die avik gmbh nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass der avik gmbh diesbezügliche Kosten entstehen, hält der Kunde die avik gmbh diesbezüglich völlig schad- und klaglos.

Für Fehler, die bei der Datenübertragung durch die Post oder elektronischem Wege entstehen und die von der avik gmbh im laufenden Betrieb nicht erkannt worden sind, übernimmt die avik gmbh keine Haftung bzw. Gewährleistung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung.

Die avik gmbh haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 


 

15 | Weitere Vereinbarungen

 

Ergänzungen und Sonderkonditionen, welche nicht Bestandteil dieses Domainvertrages, der Preislisten und der jeweils gültigen allgemeinen Geschäfts-, Betriebs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der avik gmbh sind, bedürfen der Schriftform. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Die avik gmbh hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Dienstleister vergebenen Subdomains. Zur Vermeidung von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber die avik gmbh hiermit frei.

 


 

16 | Allgemeines

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der avik gmbh ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort ist der Sitz der avik gmbh in Schwerin.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der avik gmbh und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der avik gmbh örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die avik gmbh ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.

 


 

17 | Zustimmungserklärung für Informations- und Marketingzwecke

 

Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Zustimmung, dass die avik gmbh seine Daten (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) zu eigenen Zwecken für Informationen und Marketingmaßnahmen in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen sowie Veranstaltungen verwendet, wobei er sich diesbezüglich auch ausdrücklich mit Telefonanrufen, einschließlich des Sendens von Fernkopien sowie der Zusendung von elektronischer Post (auch als Massensendung) durch die avik gmbh für derartige Informationen und Marketingmaßnahmen einverstanden erklärt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 


 

18 | Salvatorische Klausel

 

Vertragsänderungen, Zusatzvereinbarungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Ungültige Vertragsteile sind jeweils durch einen Passus zu ersetzen, der dem wirtschaftlichen Teil der ungültig gewordenen Vertragsteile entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken.

 
Stand 07/2009
 

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